HSG|Datenschutz
Datenschutz, Persönlichkeitsrechte (§9 der Satzung der HSG Hanau)
(1) Der Verein sieht sich dem Schutz der personenbezogenen Daten seiner Mitglieder, Spieler, beschäftigten Mitarbeitern, Partner, Förderer und sonstigen interessierten Parteien insbesondere unter Wahrung seiner gesellschaftlichen Verantwortung bindend verpflichtet. Zur Erfüllung und im Rahmen des Satzungszweckes erfasst der Verein die hierfür erforderlichen Daten, einschließlich personenbezogener Daten von seinen Mitgliedern. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.

(2) Der Verein kann diese Daten in zentrale Informationssysteme einstellen. Ein solches Informationssystem kann vom Verein selbst oder von einem beauftragten Dritten betrieben werden.

(3) Von den zur Erfüllung des Satzungszweckes gespeicherten Daten können Name, Titel, akademische Grade, Anschrift, Geburtsjahr, Kontodaten, Berufs-, Branchen- oder Geschäftsbezeichnungen und eine Angabe über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe/Mannschaft, der die Person angehört, unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (§ 28 Abs. 3 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu Werbezwecken im Interesse des Vereines genutzt werden, soweit die Betroffenen der Nutzung nicht widersprechen.

(4) Um die Aktualität der gemäß Nr. 1 erfassten Daten zu gewährleisten, sind die Vereinsmitglieder verpflichtet, Veränderungen umgehend dem Verein mitzuteilen.

(5) Jedes Mitglied hat das Recht auf
- Auskunft über seine gespeicherten Daten
- Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit

(6) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu.

(7) Der Verein trägt dafür Sorge, dass die personenbezogenen Daten von Mitgliedern durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt werden. Ohne ausdrückliche Einwilligung werden die personenbezogenen Daten nicht an Dritte weitergegeben.

(8) Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten, soweit sie nicht zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigt werden, gelöscht.

MIT FREUNDLICHER UNTERSTÜTZUNG VON